Der Europarat hat ein Kompandium mit bewährten Verfahren und Praktiken zur Verringerung und Verhinderung von Zwang in psychosozialen Einrichtungen veröffentlicht. Für Deutschland sind zwei Einrichtungen aufgeführt; das Bochumer Krisenzimmer und das Weglaufhaus.
Über die enthaltenen Verfahren und Praktiken schreibt der Europarat, „(sie) können direkt darauf abzielen, Zwangspraktiken in psychosozialen Einrichtungen zu verringern, zu verhindern oder sogar abzuschaffen, und andere werden indirekt zu ähnlichen Ergebnissen führen, indem sie das allgemeine Ziel der Förderung freiwilliger psychosozialer Versorgung und Unterstützung vorantreiben.
Das Kompendium ist nicht als erschöpfende Liste führender Praktiken in den COE-Mitgliedstaaten gedacht. Vielmehr soll es einen ersten Schritt zur Zusammenstellung von Praktiken zur Förderung der freiwilligen psychosozialen Versorgung und Unterstützung sowie zur Verringerung und Verhinderung von Zwang in psychosozialen Einrichtungen darstellen.“
Das Kompendium ist hier nachzulesen.