Im Dezember 2008 wurde in Deutschland das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beschlossen (siehe das Protokoll der 193. Sitzung des Bundestags , dort Seite 20855a – d).
Den Gesetzentwurf selbst und die dazugehörige Denkschrift finden Sie unter folgendem Link: www.bmas.de
Kurz vor dem Jahresende 2008 hat Deutschland die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert (= verbindlich unterzeichnet). Diese Konvention wird als ein echter Meilenstein für die Ansprüche auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und gegen Diskriminierung eingeschätzt. Sie wurde in einem internationalen Verfahren unter Beteilung vieler Behindertenverbände, auch Psychiatrie-Erfahrenen-Verbände, verfasst.
Allerdings ist der Nutzen der ratifizierten Konvention in Deutschland noch längst nicht sicher:
Eine „Denkschrift“, die dem Text der Konvention offiziell beigefügt werden könnte, schmälert deren Bedeutung erheblich, die bisher offiziell bevorzugte deutsche Übersetzung ist wesentlich schlechter als der englische Originaltext und es gibt bisher gar keinen Plan zur Umsetzung der Konvention in allen gesellschaftlichen Bereichen.
Für die als „psychisch krank“ diagnostizierten Menschen sind diese Unklarheiten dramatisch. Auch sie werden als behindert eingestuft und sind vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Und: Die Sondergesetze „Psychisch-Kranken-Gesetze“ in den deutschen Bundesländern sind mit der UN-Konvention nicht vereinbar. Sie müssten, da die Konvention rechtlich bindend ist, sobald sie ratifiziert ist, abgeschafft werden!!Unser Verein hat deshalb beschlossen, sich kurz vor der Ratifizierung mit einem offenen Brief an die Abgeordneten des Bundestages und des Bundesrates zu wenden:
Berlin, Anfang Dezember 2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, dass die Bundesrepublik Deutschland, das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und das Fakultativprotokoll ratifizieren wird.
Durch die dem Gesetzesentwurf beigefügte Denkschrift fürchten wir jedoch, dass die wirkliche Umsetzung der in der UN-Konvention niedergelegten Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen gefährdet ist.
Die Denkschrift negiert den Handlungsbedarf, der sich auch für Deutschland aus der Konvention ergibt. Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Denkschrift verändert wird bzw. aus dem Gesetzgebungsverfahren entfernt wird. Mit den Interpretationen, die die Denkschrift vorgibt, wird die historische Chance auf die Gleichberechtigung und Absicherung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen vertan.
Zweitens bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass die deutsche Übersetzung überarbeitet wird. Die deutsche Übersetzung schwächt in vielen Punkten den Originaltext ab und gibt ihn nicht wortgetreu wieder. Setzen Sie sich dafür ein, dass die Übersetzung korrigiert wird und die Stärken des Originaltextes auch im Deutschen erhalten bleiben.
Drittens bitten wir Sie, sich für einen Nationalen Aktionsplan einzusetzen, der die Notwendigkeiten zur Überprüfung und Anpassung von Gesetzen und Strukturen regelt und die Handlungsbedarfe für Deutschland identifiziert. Hierbei sollten – ebenso wie im internationalen Prozess – die nationalen NGOs von Menschen mit Behinderungen einbezogen werden.
Der Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V. ist ein betroffenen-kontrollierter Verein, der sich für Psychiatrie-betroffene Menschen einsetzt. Die UN-Konvention setzt Meilensteine im Recht auf uneingeschränkte Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, dem Recht auf Selbstbestimmung und dem Recht auf Freiheit von Folter und unmenschlicher Behandlung! Diese Rechte müssen umgesetzt werden, die aktuellen Psychisch-Kranken-Gesetze widersprechen der UN-Konvention und müssen auf den Prüfstand!
Die Note des UN-Hochkommisariats für Menschenrechte anlässlich der „Dignity and Justice for Detainees Week“ (6. bis 12. Oktober 2008) kommt zu folgender Aussage:
“The Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) states clearly that deprivation of liberty based on the existence of a disability is contrary to international human rights law, is intrinsically discriminatory, and is therefore unlawful. Such unlawfulness also extends to situations where additional grounds — such as the need for care, treatment and the safety of the person or the community — are used to justify deprivation of liberty.“
Setzen Sie sich für die Menschrechte von Psychiatrie-Betroffenen und andere Menschen mit Behinderungen ein, plädieren Sie für die ersatzlose Streichung der Denkschrift, für eine Korrektur der Übersetzung und einen nationalen Aktionsplan, der dafür Sorge trägt, dass die UN-Konvention in Deutschland wirklich umgesetzt wird!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Bräunling
im Namen der 43 Mitglieder unseres Vereins
Weg mit der Folter von Menschen in Deutschland nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz!
Eine neue UN-Konvention (UN Convention on the Rights of Persons with Disabilities) soll die Rechte behinderter Menschen auf Selbstbestimmung gewährleisten. Sie soll demnächst bei uns ratifiziert werden. In Deutschland widerspricht diese Konvention herrschendem Landesrecht, darunter auch dem Berliner Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG Bln). (siehe dazu: Rechtsgutachten der Anwälte Wolfgang Kalek, Sönke Hilbrans und Sebastian Scharmer, 2007)
Das PsychKG Bln legalisiert die willkürliche Einsperrung von als „psychisch krank“ verleumdeten Menschen, die ohne das Recht, wirksam „Nein“ sagen zu können, zwangsdiagnostiziert und zwangsbehandelt werden.
Die politisch Verantwortlichen wollen mit der Ratifizierung der Konvention die herrschende Praxis von Folter in Psychiatrien, Heimen etc. unter dem Vorwand angeblicher Heilbehandlung garantieren, um sie unverändert weiterbetreiben zu können. (Zum Folterbegriff s. Alice Halmi, Zwangspsychiatrie – Ein Foltersystem, 2005)
Deswegen fordern wir:
Entweder müssen die Zwang und Gewalt legalisierenden Anteile des PsychKG Berlin vor der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention aus diesem gestrichen worden sein, da sie mit der Konvention nicht vereinbar sind oder das PsychKG muß gleich ganz abgeschafft werden!Das Vorliegen einer Behinderung rechtfertigt in KEINEM Fall eine Freiheitsentziehung.
Art. 14 b) UN-Behindertenrechtskonvention
Weg mit den Psychisch-Kranken-Sondergesetzen! Sofort!
Diesen Aufruf unterstützen:
Antipsychiatrische und betroffenenkontrollierte Informations- und Beratungsstelle
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
Irren-Offensive e.V.
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg e.V.
Verein zum Schutz vor psychiatrischer Gewalt e.V.
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
Werner-Fuss-Zentrum GbR
Aufruf-Flyer als PDF-Datei zum Herunterladen
Zur Durchsetzung unserer Forderung riefen wir zur Dauerdemonstration auf. Vom 3. September bis 28. November 2008 versammelten wir uns jeden Werktag von 15:30 Uhr bis 18 Uhr vor dem Sitz der Berliner Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Brückenstr. 6, um unserem Unmut Ausdruck zu verleihen.