Kriseneinrichtung Weglaufhaus »Villa Stöckle« nach §§ 67ff SGB XII
Diese Konzeption der Kriseneinrichtung Weglaufhaus – Villa Stöckle wurde im Jahr 2010 verfasst und zur Grundlage der Vereinbarung mit dem Berliner Senat. Seit dem 1.1.2005 gelten die im Text mehrfach genannten Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes nicht mehr, statt dessen sind nun die §§ 67ff SGB XII („Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“) auf der Grundlage von §§75 SGB XII („Hilfe in Einrichtungen“) massgeblich.